Notar Christian Seger Ottobeuren

Notar
Christian Seger
Ottobeuren

Herzlich Willkommen

…bei Notar Christian Seger – Ihrem Notar in Ottobeuren! Auf den folgenden Seiten möchte ich Ihnen die Notarstelle in Ottobeuren, mein Team und meine Person kurz vorstellen.

Meine Kanzlei

Mein Team und ich betreuen Sie zu allen Fragen des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts mit fachlicher Kompetenz, Engagement und Einfühlungsvermögen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir für jeden Fall eine maßgeschneiderte und interessengerechte Lösung. Und bei Fragen zu Ihren Anliegen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.

Für Ihr Anliegen nehmen wir uns dabei gerne Zeit, um für Sie die optimale Lösung zu finden. Besuchen Sie uns in unseren barrierefreien Büroräumen in der Rupertstraße 10 in Ottobeuren.

Unsere Öffnungszeiten sind auf die Bedürfnisse von Werktätigen zugeschnitten. Nach Absprache sind wir gerne auch außerhalb dieser Öffnungszeiten für Sie da.

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Downloads

Sie möchten ein Grundstück verkaufen oder kaufen? Eine Immobilie zu Lebzeiten an Ihre Kinder schenken? Ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht erstellen lassen? Oder gar eine Firma gründen?

Dann finden Sie hier zum Download Fragebögen und Auftragsformulare, die wir im Vorfeld ausgefüllt von Ihnen benötigen, als ersten Leitfaden für Sie und für uns.

zu den Downloads

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Für Sie als Auftraggeber gilt der Grundsatz der freien Notarwahl. Es gibt für Sie also keinen bestimmten zuständigen Notar, Sie können also z. B. den Verkauf oder die Überlassung einer Wohnung in Berlin bei mir in Ottobeuren beurkunden.

Häufig wählt bei einem Kaufvertrag der Käufer den Notar aus, weil er in der Regel die Kosten der Beurkundung zahlt. Häufig wählen auch Makler oder Steuerberater Notare aus, mit denen sie in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht haben, was Dienstleistung, Service und Knowhow angeht.

Für den Notar gilt: Außerhalb seiner Amtsräume (z. B. im Pflegeheim, im Krankenhaus) darf der Notar nur beurkunden, wenn er innerhalb seines Amtsbereiches bleibt. Das heißt für mich, dass ich für Sie – in aller Regel – keine Beurkundung in München oder Hamburg vornehmen darf, Sie aber aus München oder Hamburg zu mir nach Ottobeuren kommen können.

Unser Ziel ist es, Ihr Anliegen schnell, aber vor allem sicher und in der Sache korrekt umzusetzen und abzuwickeln. In aller Regel ist es sinnvoll, wenn Sie eines unserer Download-Formulare ausfüllen und uns zukommen lassen.

Je mehr Angaben wir von Ihnen haben, umso schneller können wir Ihr Anliegen bearbeiten. Für Fragen stehen wir telefonisch unter 08332-1033 zur Verfügung.

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Bestimmte Verträge (zum Beispiel die Übergabe eines Betriebes oder ein Ehevertrag) lassen sich ohne persönliche Vorbesprechung häufig nicht vernünftig vorbereiten. Ein Hauskauf, eine Vorsorgevollmacht oder ähnliches können aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung regelmäßig auch ohne vorherige Besprechung vor Ort erledigt werden und offene Fragen auf kurzem Weg telefonisch oder per Mail geklärt werden.

Sobald wir Ihre Angaben und Unterlagen erhalten haben, stimmen meine Mitarbeiterinnen das richtige Vorgehen mit Ihnen ab. Bitte vergessen Sie daher nicht, in den Formularen Ihre Telefonnummer und weitere Kontaktdaten anzugeben.

Das lässt sich leider nicht pauschal sagen, weil jedes Anliegen und damit jeder Vertrag individuell ist. Auch in der Bearbeitungszeit.

Grundsätzlich gilt: Je vollständiger Ihre Unterlagen / Angaben sind, desto schneller können wir loslegen. Und je flexibler Sie terminlich sind, umso schneller bekommen wir Sie unter.

Entwürfe für „normale" Kaufverträge bekommen Sie in der Regel schnell (binnen weniger Arbeitstage), aber auch hier gibt es komplexere Fälle, die für den Laien nicht immer (sofort) ersichtlich sind. Manchmal sind wir auf weitere Angaben und Unterlagen von Ihnen angewiesen, manchmal auch von anderen Stellen. Dies kann – muss aber nicht – die Entwurfsfertigung manchmal etwas verzögern. Daher die Bitte: Bitte geben Sie auf unseren Downloadformularen immer eine Telefonnummer und andere Kontaktmöglichkeiten an, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können.

Bei Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen und auch Überlassungen benötigt es zudem oft auch einen Besprechungstermin vor Ort, damit wir Ihren Entwurf fertigen können.

Sie sehen: Manche Dinge, die für Sie einfach erscheinen, sind durch die juristische Brille schwieriger / aufwändiger als man denkt. Dafür sind manche Dinge, die für Sie schwierig aussehen, für uns aber einfach umzusetzen.

Beurkundungstermine sind – sobald Ihnen der Entwurf vorliegt – bei uns typischerweise mit zwei bis drei Wochen Vorlauf möglich.

Für die Beurkundung schreibt der Gesetzgeber die persönliche Anwesenheit beim Notar vor. Sinn ist, dass Sie die Möglichkeit haben, Fragen zum Vertrag zu stellen und Ihnen die häufig komplexen Abläufe erklärt werden.

Deshalb: Ja, Sie müssen mindestens einmal vor mir bei einem Termin erscheinen.

Eine Vertretung ist vielfach umsetzbar, wobei Sie hierfür einen Vertreter schicken müssen UND dafür auch wieder eine Vollmacht in notarieller Form erforderlich sein kann. Bitte sprechen Sie uns an, welche Lösungen für Ihren Fall möglich und sinnvoll sind.

Ja, muss er.

Es scheint als Relikt aus vergangenen Zeiten, aber die Verlesung der Urkunde ist zwingend. Aber womöglich – etwa bei einem Hauskauf – ist die Beurkundung das größte Geschäft Ihres Lebens. Nehmen Sie sich also ein, zwei Stunden Zeit vor Ort mit mir und nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit dem Vertragstext noch einmal intensiv auseinanderzusetzen und vor allem auch Fragen zu stellen.

In der Regel informieren wir Sie spätestens mit dem Entwurf über die mitzubringenden Unterlagen. Meistens wird dies ein gültiger Lichtbildausweis sein.

Ja. Die Notarkosten richten sich nach bundesweit einheitlichen Regelungen. Alle Notare sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz zu erheben.

Wer die Kosten trägt, ist zwischen mehreren Parteien immer Vereinbarungssache. Bei einem Haus- oder Wohnungskauf trägt typischerweise der Käufer die Kosten der Beurkundung, der Verkäufer die Kosten von Löschungen. Ansonsten trägt die Kosten der Auftraggeber. Dies gilt auch für den Fall, dass es zu keiner Beurkundung kommt.

Die Kostenberechnung ist häufig (leider) nicht ganz einfach, da die gesetzlichen Regelungen kompliziert sind und jedes Anliegen und damit die Urkunde individuell. Vor Fertigung eines Entwurfs sind Kostenschätzungen mit Unsicherheiten verbunden, da eine spätere Aufnahme oder das Weglassen von Regelungen hier erhebliche Auswirkungen haben können.

In den meisten Bundesländern sind Notare im Hauptberuf bestellt und damit nicht auch Anwälte.

Dies trifft auch auf mich zu. Ich kann und darf Sie also nicht wie ein Anwalt vor Gericht oder auch sonst einseitig vertreten und beraten. Dies gilt insbesondere in Angelegenheiten, in denen ich eine Beurkundung vorgenommen habe. Hier habe ich – besonders auch in der Abwicklung – Unparteilichkeit zu wahren.

Ich bin als Notar Volljurist mit der Qualifikation zum Richteramt. Neben sehr guten Prüfungsnoten ist vor Bestellung zum Notar zusätzlich eine mehrjährige Spezialausbildung erforderlich. Insgesamt habe ich rund 8 Jahre Ausbildung durchlaufen, bevor ich meine erste Notarstelle übernommen habe.