Notar Christian Seger Ottobeuren

Sonstiges

Beglaubigungen, Beurkundungen und weitere notarielle Dienstleistungen.

Beglaubigungen

Der Notar beglaubigt Unterschriften und Abschriften. Eine Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass eine Person eigenhändig unterschrieben hat. Eine Abschriftsbeglaubigung bestätigt die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original.

Unterschriftsbeglaubigung

Erforderlich z.B. bei:

  • • Handelsregisteranmeldungen
  • • Grundbuchanträgen
  • • Vollmachten
  • • Erklärungen gegenüber Behörden

Abschriftsbeglaubigung

Häufig benötigt für:

  • • Zeugnisse und Urkunden
  • • Ausweisdokumente
  • • Registerauszüge
  • • Gesellschaftsverträge

Apostille und Legalisation

Für die Verwendung deutscher Urkunden im Ausland ist häufig eine Apostille oder Legalisation erforderlich. Der Notar kann Sie über die erforderlichen Schritte beraten und die Vorbereitung übernehmen.


Eidesstattliche Versicherungen

In bestimmten Fällen kann der Notar eidesstattliche Versicherungen abnehmen, beispielsweise bei Erbscheinsanträgen oder Verschollenheitserklärungen.


Verwahrung

Der Notar bietet die sichere Verwahrung von Dokumenten und Wertgegenständen an. Testamente werden in der besonderen amtlichen Verwahrung beim Amtsgericht aufbewahrt.


Weitere Tätigkeiten

  • Wechselproteste und Scheckproteste
  • Vermögensverzeichnisse
  • Losverfahren und Auslosungen
  • Bescheinigungen für das Handelsregister
  • Nachlassangelegenheiten

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu allen Themen rund um diese Themen. Vereinbaren Sie einen Termin.