Notar Christian Seger Ottobeuren

Unternehmen

Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge - rechtssichere Gestaltung Ihrer unternehmerischen Vorhaben.

Für die Gründung bestimmter Unternehmen, wie zum Beispiel GmbH oder Aktiengesellschaften, hat der Gesetzgeber die notarielle Form vorgesehen. Auch Kauf und Schenkung von GmbH-Geschäftsanteilen erfordern eine notarielle Beurkundung. Schließlich ist für Anmeldungen zum Handelsregister aller Art der Gang zum Notar zwingend. Mein Team und ich beraten Sie gerne in der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und Anteilsabtretungen vom Kleinunternehmen bis zum Share-Deal internationaler Konzerne.

Sie möchten eine GmbH gründen?

Dann werden mein Team und ich gerne für Sie tätig. Hier finden Sie unsere Fragebögen und Auftragsformulare für GmbH-Gründungen. Wir werden uns dann zeitnah mit Ihnen über das weitere Vorgehen in Verbindung setzen.

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu allen Themen rund um Gesellschaftsrecht. Vereinbaren Sie einen Termin.