Erbrecht
Vorsorge für die Zukunft - Ihr Vermögen in guten Händen.
Testament und Erbvertrag
Das Erbrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt der notariellen Amtstätigkeit. Die Beratung von Erblassern und die Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen ist bei uns in guten Händen. Denn Erbrecht ist kompliziert und schwierig! Häufig sind von Laien entworfene Testamente unwirksam oder führen zu ungewollten Ergebnissen. Wer weiß schon, was der Unterschied zwischen Vererben und Vermachen oder zwischen Auflage und Vermächtnis ist? Als Notar bin ich Spezialist in dieser Materie!
Gegenüber einem handgeschriebenen Testament haben das notarielle Testament oder der notarielle Erbvertrag noch weitere Vorteile:
So spart das notarielle Testament oder ein Erbvertrag als öffentliche Urkunde in aller Regel den später erforderlichen Erbschein. Die Kosten sind dabei vergleichbar. Sie bekommen das notarielle Testament damit zum ungefähr gleichen Preis wie einen Erbschein und die Erstellung und Beratung durch einen Fachmann obendrein. Und im Todesfall müssen die Erben sich nicht gedulden, bis das Nachlassgericht einen Erbschein ausgestellt hat.
Erbauseinandersetzungen, Vermächtniserfüllungen und Weiteres
Neben der Beratung und Gestaltung bei Verfügungen von Todes wegen sind mein Team und ich auch die richtigen Ansprechpartner, wenn es um die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, eine Vermächtniserfüllung oder um die Beantragung eines Erbscheines bzw. Europäischen Nachlasszeugnisses geht.
Sie möchten ein Testament machen? Oder benötigen Unterstützung bei einer Erbauseinandersetzung?
Dann werden mein Team und ich gerne für Sie tätig. Hier finden Sie unsere Fragebögen und Auftragsformulare zum Ausfüllen. Wir werden uns dann zeitnah mit Ihnen über das weitere Vorgehen in Verbindung setzen.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gerne zu allen Themen rund um Erbrecht. Vereinbaren Sie einen Termin.